AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Sportkurse im JUMP IN Oberndorf am Lech durch Carmen Sigel und für Vermietungen der Location JUMP IN durch Christian Sigel
Anmeldung für Sportkurse
Die Anmeldung für Sportkurse ist ausschließlich schriftlich möglich und hat erst Gültigkeit, wenn das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben ist. Anmeldungen können im JUMP IN während der Öffnungszeiten, per Brief, Whats App( mit Anmeldung abfotografiert) oder Email erfolgen. Die Kursgebühr kann per PAYPal, Überweisung oder bar entrichtet werden. Barzahler müssen die Kursgebühr vor Kursbeginn entrichten. Ein Kurs findet statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Das JUMP IN behält sich vor Kurse bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder mangelnder Kostendeckung abzusagen. Für das Zustandekommen eines Kurses sind frühzeitige Anmeldungen wünschenswert. Bei selbstverantwortetem Versäumnis von Kursstunden besteht kein Anspruch auf Nachholung. Kommt es durch Ausfall eines Kursleiters zum Nichtdurchführen einer Kursstunde wird diese nachgeholt oder falls nicht möglich erstattet. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung. Mit der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag über die Teilnahme an einem Sportkurs zustande. Der Teilnehmer wird benachrichtigt, wenn der Kurs ausgebucht ist oder nicht stattfindet. Kommt kein anderer Kurs in Frage, wird über den gezahlten Betrag ein Gutschein ausgestellt oder der gezahlte Betrag erstattet. Der Einstieg in laufende Kurse ist möglich. Bei späterem Einstieg in einen laufenden Kurs werden nur die verbliebenen Kurseinheiten berechnet.
Anmeldung zur Mietung der Location JUMP IN
Die Anmeldung zum Mieten des Jump in für Geburtstage, Hochzeiten oder andere Events, ist ausschließlich schriftlich möglich und ist erst gültig, wenn der Vertrag unterschrieben ist.
Kursgebühr
Die Höhe der Kursgebühren ist abhängig von der Anzahl der Kursstunden und der Art des Kurses. Die Kursgebühren sind so kalkuliert, dass ausfallende Kurseinheiten, die im Voraus bekannt sind, nicht mit berechnet werden.
Erstattung von Kursgebühren
Eine Erstattung der gekauften 10er Karte ist nicht möglich. Die 10er Karte ist deshalb auch 6 Monate gültig.
Vor Kursbeginn: In begründeten Fällen kann der Teilnehmer bis zu 7 Tage vor Kursbeginn mit schriftlicher Mitteilung an das Jump in von der Teilnahme zurücktreten. In dem Fall wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € erhoben. Bei einem späteren Rücktritt wird die gesamte Gebühr fällig.
Bei Erkrankung: Bei plötzlicher Erkrankung vor Beginn des Kurses kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine Erstattung erfolgen. Wir halten jedoch die Gebühr für die bis zum Eingang der Krankmeldung im JUMP IN abgelaufene Stundenanzahl sowie die Gebühr für die nach Ablauf des Attests stattfindenden Kursstunden zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 10,00 € ein. Die Ansprüche müssen zeitnah geltend gemacht werden.
Bei Kursausfall:
Kommt ein Kurs nicht zustande, wird über den gezahlten Betrag ein Gutschein ausgestellt oder der gezahlte Betrag erstattet. Ein Wechsel der Kursleitung bewirkt keinen Rückerstattungsanspruch.
Kurslaufzeiten
Die Laufzeiten werden im aktuellen Kursprogramm, der Homepage und über die Aushänge im JUMP IN veröffentlicht. An Feiertagen und in den bayerischen Schulferien finden die Kurse nicht statt, es sei denn, dieses wird in der Kursausschreibung entsprechend angegeben. Ein Ferienprogramm wird, falls möglich, ebenfalls entsprechend veröffentlicht.
Mindestteilnehmerzahl
Alle Sportkurse erfordern grundsätzlich eine kalkulierte Mindesteilnehmerzahl. Wird diese Zahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen.
Kursleitung
Es besteht kein Anspruch auf die ausgeschriebene Kursleitung.
Bankgebühren/Rückbuchungen/ Zahlungserinnerungen
Bei Rückbuchungen, wie z.B. bei mangelnder Kontodeckung, Angabe falscher Kontodaten, entstehen Bankgebühren. Wir müssen in diesen Fällen diese Bankgebühren zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € erheben. Werden durch säumige Zahlungen Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen versandt, müssen wir in diesen Fällen eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € erheben.
Versicherung/Haftung
Jede/r Teilnehmer/in trägt selbst das Risiko eines Personen- oder Sachschadens aus seiner Kursteilnahme oder bei der Mietung der Location JUMP IN für Festivitäten. Ärztliche Bedenken gegen die Sportausübung sind selbst zu verantworten. Wir empfehlen daher vorher eine sportärztliche Untersuchung. Eine Haftung für persönliche Gegenstände wird nicht übernommen. Wir empfehlen keine wertvolle Kleidung, Handy, Schlüssel, Geld etc. in den Umkleiden zu lassen. Auch empfehlen wir jedem Mieter des JUMP IN eine Haft,- und Unfallversicherung.
Hausordnung/ Brandschutz
Der Hausordnung ist Folge zu leisten. Sie hängt im Jump in aus. Die Brandschutzverordnung hängt ebenfalls aus, welche vor Festivitäten ausführlich studiert und gelesen sein muss. (muss im Vertrag unterschrieben werden).
Kostenbeteiligung der Krankenkassen
Im Rahmen der Primärprävention beteiligen sich einige Krankenkassen an den Kursgebühren. Die Kriterien zur Anerkennung der Kursangebote unterscheiden sich aber von Kasse zu Kasse. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Krankenkasse. Eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme an einem Kurs können Sie nach Beendigung eines Kurses auf Nachfrage erhalten.
Sportgesundheit/-tauglichkeit
Die Teilnahme an unseren Kursen setzt voraus, dass Sie sportgesund sind und erfolgt auf eigenes Risiko. Falls Sie zu einer Risikogruppe gehören (z.B. Bluthochdruck, HerzKreislauferkrankungen, Diabetes, Asthma, Schwangerschaft) sollten Sie nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt und unter Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung teilnehmen. Wir behalten uns vor, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme an einem Kurs zu fordern.
Datenschutz
Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Anmeldende entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz damit einverstanden, dass seine/ihre Daten mittels EDV verarbeitet und innerhalb des JUMP IN verwendet werden. Das JUMP IN verpflichtet sich die Daten nur als Mittel zur Erfüllung ihrer eigenen Geschäftszwecke und Aufgaben zu verwenden.
Sonstige Regelungen
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so berührt diese nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrags.
Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der Unwirksamen am nächsten kommt.